Airport Lahr (EDTL)

Aktuelle Information:

Zollmeldung immer noch nötig!

Aus aktuellem Anlass erreichen uns immer wieder Anfragen, ob denn nun, nach den aktuell kursierenden Informationen, eine „EU-Zollanmeldung“ eines grenzüberschreitenden Fluges aus oder in ein Drittland notwendig sei. Zu unterscheiden ist zwischen
ZollANmeldung nach EU-Recht und Zollmeldung nach deutschem Recht.
– Die ZollANmeldung betrifft die mitgeführten Fahrzeuge und Waren.
– Die Zollmeldung betrifft den benutzten Flugplatz.
Hier die Zusammenfassung der Zollinformationen als PDF (177 KB)

(Ja, wir benötigen weiterhin Ihre PPR Anfrage für „Zoll & Grenzkontrollen“)

Bitte beachten Sie unsere Entgeltordnung, gültig ab 01.01.2022.


ops@edtl-airport-lahr.de
oder telefonisch an  +49 7821 994 200


Flughafenbetreiber:

Lahrer_Flugbetriebs_GmbH_web

Betreiber des Airport Lahr ist die Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG. Geschäftsführer-Gesellschafter ist Dr. Martin Herrenknecht  mit Unterstützung des Europapark Rust.

Ein hoch motiviertes OPS-Team unter Leitung von Kristopher Kurz bietet Ihnen professionellen Service.

OPS:
Tel.: +49-7821-994-200  I  Fax: +49-7821-994-253
Mail: ops@edtl-airport-lahr.de

Short facts – Airport Lahr:

  • Direkt an der Autobahn A5 (Karlsruhe/Basel) gelegen (Ausfahrt 56 Lahr)
  • tragfähigste Landebahn (PCN 100) in der Region
  • Modernes ILS und großes Vorfeld (60.000m²)
  • Cargo Center mit vielen Entwicklungsmöglichkeiten
  • Frankreich/Straßburg – 30 km, Schweiz/Basel – 100 km, Frankfurt – 200 km