Aktuelle Information:
Zollmeldung immer noch nötig!
Aus aktuellem Anlass erreichen uns immer wieder Anfragen, ob denn nun, nach den aktuell kursierenden Informationen, eine „EU-Zollanmeldung“ eines grenzüberschreitenden Fluges aus oder in ein Drittland notwendig sei. Zu unterscheiden ist zwischen
ZollANmeldung nach EU-Recht und Zollmeldung nach deutschem Recht.
– Die ZollANmeldung betrifft die mitgeführten Fahrzeuge und Waren.
– Die Zollmeldung betrifft den benutzten Flugplatz.
Hier die Zusammenfassung der Zollinformationen als PDF (177 KB)
(Ja, wir benötigen weiterhin Ihre PPR Anfrage für „Zoll & Grenzkontrollen“)
Bitte beachten Sie unsere Entgeltordnung, gültig ab 01.01.2022.
ops@edtl-airport-lahr.de
oder telefonisch an +49 7821 994 200
Flughafenbetreiber:
Betreiber des Airport Lahr ist die Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG. Geschäftsführer-Gesellschafter ist Dr. Martin Herrenknecht mit Unterstützung des Europapark Rust.
Ein hoch motiviertes OPS-Team unter Leitung von Kristopher Kurz bietet Ihnen professionellen Service.
OPS:
Tel.: +49-7821-994-200 I Fax: +49-7821-994-253
Mail: ops@edtl-airport-lahr.de
Short facts – Airport Lahr:
- Direkt an der Autobahn A5 (Karlsruhe/Basel) gelegen (Ausfahrt 56 Lahr)
- tragfähigste Landebahn (PCN 100) in der Region
- Modernes ILS und großes Vorfeld (60.000m²)
- Cargo Center mit vielen Entwicklungsmöglichkeiten
- Frankreich/Straßburg – 30 km, Schweiz/Basel – 100 km, Frankfurt – 200 km